| Vereinsbeiträge |
Eintrittsgelder und JahresbeiträgeBeim Beitritt ist einmalig ein Eintrittsgeld zu zahlen. Der Wert des Verzehrbons kann im Clubrestaurant gegen Speisen oder Getränke angerechnet werden. Eine Auszahlung des Verzehrbons oder von Teilbeträgen ist nicht möglich.
Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollenden, zahlen den vollen Verzehrbon. Auf Antrag kann bei noch in Ausbildung befindlichen Mitgliedern über 18 Jahren der Jugendbeitrag weiter gelten.
*Die Aufnahme eines Kindes unter 18 Jahren erfordert die aktive oder passive Mitgliedschaft eines Elternteils.
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| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 07. März 2011 um 22:10 Uhr |